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Klassische Bankanlagen werden wieder attraktiver

Die seit vielen Jahren andauernde Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) belastete Banken ebenso wie Sparer. Viele Banken, auch die VR Bank Fulda, hatten diese Belastung in Form eines Verwahrentgeltes an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben. Diese Zeiten sind nun vorüber. Die VR Bank Fulda hebt die Berechnung des Verwahrentgeltes für ihre Bestandskunden auf.

Thomas Schmidt, Bereichsleiter Privatbank der VR Bank, erläutert: „Die VR Bank Fulda streicht das Verwahrentgelt. Dies geschieht, bevor die Europäische Zentralbank den Zinssatz für kurzfristige Einlagen von Banken anpasst oder gar auf null Prozent erhöht. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden von der VR Bank schriftlich über diese gute Nachricht informiert.“

Tobias Abel, Bereichsleiter Firmenbank, ergänzt: „Als Partner der Region wollen wir diesen Schritt frühzeitig vollziehen. Die Regelung gilt für unsere Bestandskunden und nicht für Neukunden. Allerdings können wir eine erneute Berechnung des Verwahrentgeltes für die Zukunft nicht völlig ausschließen. Wir orientieren uns grundsätzlich an der Geldpolitik der EZB.“

Warum lagen die Zinsen unter null Prozent? Die EZB in Frankfurt legt für die 19 Länder des Euroraums die Geldpolitik fest. Eine Kernaufgabe der EZB ist es, für stabile Preise zu sorgen. Um dies zu erreichen, beeinflusst sie die Menge an Geldmitteln, die den Banken und letztlich auch den Unternehmen und Bürgern zur Verfügung stehen. Ein wichtiges geldpolitisches Steuerungsinstrument dafür ist der Leitzins. Ist der Leitzins niedrig, sind auch die Zinsen für Kredite und Einlagen niedrig.

Im Juni 2014 hatte die EZB erstmals den Einlagenzins in den negativen Bereich gedreht, damals auf minus 0,10 Prozent. Seither mussten Banken auf Geld, das sie bei der EZB unterhalten, Zinsen bezahlen. Im März 2016 senkte die EZB den Einlagenzins auf das historische Tief von minus 0,4 Prozent. Seit September 2019 hatte die EZB eine weitere Senkung auf minus 0,5 Prozent vorgenommen. Das Ziel der Niedrigzinspolitik ist es, durch günstige Finanzierungsbedingungen die Wirtschaft anzukurbeln.

Infolge dessen hatten die Banken den Zins an ihre Kunden weitergegeben und ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent berechnet. Dies war nötig, da die Banken generell mit Bankeinlagen von privaten Anlegern geflutet wurden. Als Lösung hatten die Banken alternative Anlageformen angeboten, um eine Berechnung des Verwahrentgeltes zu vermeiden. Als Vermögensanlagespezialist in der Region erarbeitet die VR Bank Fulda im Rahmen der genossenschaftlichen Beratung individuelle Kundenlösungen.

Und was sollten Anleger und Anlegerinnen jetzt tun? Klassische Bankanlagen werden damit wieder attraktiver, ohne eine ansprechende Rendite oder gar einen Inflationsausgleich zu ermöglichen“, sagt Thomas Schmidt: „Gerade deswegen ist eine gute Vermögensstruktur nach wie vor das A und O in der Geldanlage. Am Ende kommt es auf eine ausgewogene Mischung verschiedener Anlageformen, sprich die Vermögensstruktur für den besten Anlageerfolg an.“

Die Kundenberaterinnen und Kundenberater zeigen gerne auf, wie sich die Anleger und Anlegerinnen unabhängiger von der künftigen Geldpolitik machen könnten, fügt Tobias Abel an: „Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.“

Die VR Bank Fulda ist gerne für Sie da unter der Rufnummer 0661 289-0 oder www.vrbankfulda.de/termin.

Kontakt

VR Bank Fulda eG  

Carina Imhof
Leitung Marketing und Kommunikation

Tel: 0661 289-611
Fax: 0661 289-499
E-Mail: carina.imhof@vrbankfulda.de