Bildhauer Handwerk

16. Hessischer Gestaltungspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert

Der Hessische Gestaltungspreis prämiert Arbeiten von hessischen Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich durch ihre besondere Gestaltungskompetenz hervorheben. „Gefragt sind innovative Objekte, die zukunftsweisende Ideen umsetzen sowie material- und funktionsgerecht gefertigt sind“, so der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Bernhard Mundschenk.

Der Wettbewerb würdigt die Bedeutung des gestaltenden Handwerks, als wichtigen Teil des kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Hessen. Er wird alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschrieben und vom Hessischen Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

Teilnahmeberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk erworben haben und selbstständig einen bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder angestellt sind. Zugelassen sind zudem Handwerkerinnen und Handwerker, die selbst-ständig in Hessen sind, eine Qualifikation erworben haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht oder Mitglied des Berufsverbandes angewandte Kunst Hessen e.V. oder des Bundesverband Kunsthandwerk sind.

Preise in vier Kategorien
Dotiert ist der 16. Hessische Gestaltungspreis mit insgesamt 10.000 Euro. Er wird in den vier Kategorien „Möbel und Skulpturen“, „Wohnen und Leben“, Mode und Accessoires“ und „Schmuck und Gerät“ (je 2.000 Euro) vergeben. Zur Nachwuchsförderung werden zudem ein Gesellenpreis und ein Nachwuchspreis in Höhe von je 1.000 Euro vergeben. Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury nach den Kriterien Gestaltung, material- und funktionsgerechte Ausführung und zukunftsweisende Idee bewertet.

Die Bewerbungsfrist endet am 29. April 2018. Die Preisverleihung erfolgt am 26. Juni 2018 in Wiesbaden.

Weitere Informationen, Ausschreibung und Bewerbung unter: www.gestaltungspreis-hessen.de